Lithium Batterien und der Motorraum

Dürfen Lithium Batterien eigentlich im Motorraum eines Autos oder Campers eingebaut werden? Diese Frage hat mich in den letzten Tagen sehr beschäftigt und eine richtige Antwort habe ich im Internet auch nicht gefunden.

In vielen Foren wird geschrieben, es sei verboten eine Lithium Batterie im nicht crashsicheren Bereich, sprich zum Beispiel im Motorraum zu montieren. So soll es im Fall eines Unfalls, zu einer deutlich höheren Gefahr kommen. Aber ist das auch wirklich so, beziehungsweise ist es wirklich verboten und kann sogar der Versicherungsschutz oder die Betriebserlaubnis erlischen?

Erster Anlaufpunkt KBA

Ich haben mich mit einer Anfrage an das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg gewendet, um den oben genannten Sachverhalt zu klären. Zu meiner Verwunderung habe ich bereits nach ein paar Stunden eine konkrete Aussage zu meiner Anfrage erhalten:

Sehr geehrter Herr Rauschenberg,

Ihre Anfrage wurde an den Bereich für Grundsatzfragen der Typgenehmigung beim Kraftfahrt-Bundesamt zur Beantwor-

tung weitergeleitet. Daher kann ich Ihnen die hier folgenden Informationen hinsichtlich der Hintergründe zukommen

lassen…..

Für den Rahmen des Typgenehmigungsverfahrens für anerkannte Hersteller beinhaltet die UN-Regelung Nr. 100 die Anforderungen an Fahrzeuge hinsichtlich der elektrischen Sicherheit. Dort werden ausschließlich Bauteile bzw. Systeme berücksichtigt, die zum elektrischen Antriebssystem des Fahrzeugs gehören. Daher sind dort sogenannte „REESS“ (Akkumulatoren für den elektrischen Antrieb) definiert. Starterbatterien und sonstige Batterien/Akkumulatoren für anderweitige Zwecke fallen nicht in diese Definition und werden daher in diesem Rahmen nicht erfasst. Somit liegen derartige Teile analog zu den gasbetriebenen Systemen im Wohnbereich von Wohnmobilen außerhalb der Typgenehmigungsvorschriften und letztlich im Umfang der Produktverantwortung des Fahrzeugherstellers als Gesamtproduktverantwortlichem, der in diesem Umfang eine sichere und konforme Ausführung etwaiger Systeme auch bezüglich anderweitiger Vorschriften außerhalb des Typgenehmigungsverfahrens gewährleisten muss.

Da jedoch wiederkehrende Prüfungen an derartigen Fahrzeugen für den Betrieb auf öffentlichen Straßen vorgesehen sind, sollten Sie für derartige Veränderungen an Ihrem Fahrzeug mit einer anerkannten Technischen Prüfstellen für konkrete Informationen in Kontakt treten.

Da ist nun also der erste Hinweis, generell ist es also schon einmal nicht aus Crashsicherheitsgründen verboten. Die entsprechende Verordnung bezieht sich nicht auf Starter- oder Aufbaubatterien, sondern gilt nur für solche Batterien, die zum elektrischen Antrieb genutzt werden. Natürlich ist das KBA in unserem Falle nicht verantwortlich, denn technische Änderungen müssen, wie auch in der Antwort des KBA beschrieben, zum Beispiel vom TÜV abgenommen werden.

Ist der TÜV nun der richtige Ansprechpartner?

Mein nächster Halt war also der TÜV, ein Anruf dort hat mich allerdings nicht wirklich weiter gebracht. Ich bin wohl die erste Person gewesen, die eine Batterie eintragen lassen wollte 😩. Ich wurde mit dem Hinweis, für Batterien gelte die IEC 62133, auf die Webseite verwiesen. Ahja.

IEC 62133

Da sind wir wieder im Land der Normen und Regeln. Die IEC 62133 regelt die Sicherheitsanforderungen an eine Batterie. Eine Batterie muss die IEC 62133 erfüllen, um eine CE Kennzeichnung zu bekommen.

Was heißt das nun für unsere Batterie unter der Motorhaube?

Natürlich ist das Ganze eine Interpretation von Normen und Regelungen meinerseits, aber ich konnte keinen Hinweis bei den zuständigen Stellen dazu finden, dass der nachträgliche Einbau einer Lithium Batterie im Motorraum verboten ist und die Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs erlischt. Immer vorausgesetzt die Batterie hält sich an die in der EU geltenden Regeln und Normen.

Warum dann nicht ab Werk?

Fahrzeughersteller müssen sich im Rahmen der verschiedenen Genehmigungsverfahren an tausende Gesetze und Normen halten. Darüberhinaus gelten auch Anforderungen an Garantie und Gewährleistung. Aber gerade die thermischen Bedingungen machen es mit der Lithium Batterie unter der Motorhaube kompliziert. Ich möchte auch nicht ausschließen, dass gerade durch die Normen im Zulassungsverfahren andere Regelungen zusätzlich greifen.

Bevor jemand meinen Text als Rechtsberatung nimmt, es handelt sich, wie oben beschrieben, um meine eigene Interpretation der Normen und Regelungen. Keinesfalls handelt es sich hierbei um eine Empfehlung für die ich Verantwortung in irgendeiner Form übernehme. Warum ich das schreibe? Das Internet ist leider voll von Maulhelden, die nur darauf warten, dass wir einen Fehler machen, um diesen zu nutzen, um uns an den Pranger zu stellen. Alle Texte spiegeln unsere Meinung wider, nicht mehr und nicht weniger.

Make Love, not War ☮️

4 comments

  1. twalti sagt:

    Hallo Maddin
    Danke für Deine Abklärungen und deren Kommunikation. Mich interessiert noch folgendes: Kürzlich wurde die gute Wattstunde-LiFePo, die bei Dir seit rund 1 Jahr Dienst tat, gegen eine Supervolt getauscht. Was waren die Gründe für den Austausch? Gab es während der Nutzungsphase irgendwelche Probleme mit der Wattstunden?
    twalti

    • Avatar-Foto Maddin sagt:

      Hallo Twalti,

      die Wattstunde wurden für einen Produkttest gegen die Supervolt getauscht. Weder die Wattstunde noch die Supervolt haben im Testfahrzeug Probleme gemacht 🙂

      Lieben Gruß

  2. Peter sagt:

    Hallo
    Sehr guter Beitrag.
    Allerdings bist du auf die thermische Belastung nur kurz eingegangen.
    Ich halte das für das größte Problem. Deshalb wird man auch keine Lithium-Batterie ab Werk im Motorraum bestellen können.
    Der Hersteller möchte nicht für die dieses Risiko aufkommen!!!!
    LG Peter

    • Avatar-Foto Maddin sagt:

      Hallo Peter,

      danke für deinen Kommentar. Über die Temperatur haben wir in den anderen Beiträgen schon ein paar mal gesprochen und sind deshalb an dieser Stelle nicht noch einmal darauf eingegangen.

      Lieben Gruß

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