Der Grand California und das Gewicht(sproblem)

Ich habe heute mal wieder bewusst eine etwas überspitzte Überschrift gewählt, aber ich finde sie dennoch so passend. Mit diesem Problem haben die meisten Kastenwagen zu kämpfen. Sehr hohes Leergewicht trifft auf die 3,5 Tonnen Regel.

Die Hersteller von Kastenwagen – Reisemobilen haben alle das selbe Ziel: Verkaufen! Und wie könnte das besser gehen, als den größtmöglichen Markt anzusprechen. Ein Reisemobil mit 3,5 Tonnen darf schließlich jeder fahren, der einen Führerschein der Klasse B (Auto) hat. Das klingt auch alles erstmal wirklich super, ist aber in der Praxis wirklich nicht lustig.

An der Stelle wieder einmal der fast schon obligatorische Hinweis, es handelt sich hierbei neben den Fakten, um unsere persönliche Meinung zu diesem Thema.

Wir beziehen uns in diesem Beitrag auf unseren Grand California, unser Fahrzeug hat wahrscheinlich ein anderes Leergewicht als deins. Das hängt natürlich immer mit der gewählten Ausstattung zusammen.

Die Ausgangslage

Wir haben unsere Auto Führerscheine beide im Jahr 2005 gemacht und damit fallen wir nicht mehr unter die 1999 weggefallen Regelung, mit welcher es möglich war, mit dem ehemaligen Führerschein der Klasse 3, KFZ / LKW mit bis zu 7,5 Tonnen fahren zu können. Somit war es von Anfang an klar, ein mögliches Reisemobil kann nur maximal 3,5 Tonnen wiegen, da für alles andere der Führerschein fehlt. Nachdem wir uns generell für einen Grand California entschieden hatten, war uns zunächst nicht klar, dass auch das 680er Modell für uns in Frage kommt, hier sind wir fest davon ausgegangen, dass Volkswagen das lange Teil doch mit Sicherheit nicht mit 3,5 Tonnen zulassen kann. Der Grand California 600 war für uns schon cool und als wir hörten, dass wir auch einen 680er mit einem Autoführerschein fahren können, war die Entscheidung sofort gefallen (unter anderem war hier das Bett ausschlaggebend).

Als wir mit der Konfiguration und möglichen Ausstattungen anfingen, erhielten wir öfter von unserem Verkäufer den Satz: “Das könnt ihr nicht nehmen, sonst wird das Fahrzeug zu schwer”. Eigentlich hätten wir dort schon hellhörig werden müssen. Allerdings voller Adrenalin und Vorfreude haben wir dann einfach ohne weiter nachzudenken, in diesem Fall auf die Anhängerkupplung in Verbindung mit den Californiastühlen verzichtet, schließlich haben wir ja keinen Anhänger oder ähnliches.

Das Leergewichtsproblem (Masse im fahrbereitem Zustand)

Unser Grand California hat laut Fahrzeugschein ein Leergewicht von 3166 Kilogramm, was darin genau enthalten ist 🫣. Jeder sagt dir was anderes, sogar beim Hersteller. Gehen wir mal von den EU Richtlinien aus, wir wissen ja, wie sehr sich daran gehalten wird.

Zitat EG Richtlinie 2007 / 46:

Im Anhang I Nummer 2.6. der Richtlinie 2007/46 zur Schaffung eines Rahmens für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen wird die Leermasse definiert als die Masse des Fahrzeugs mit Aufbau in fahrbereitem Zustand oder Masse des Fahrgestells, einschließlich Flüssigkeiten, Werkzeug, Ersatzrad (sofern vorhanden) und Fahrer. Die Masse des Fahrers wird mit 75 kg veranschlagt; der Kraftstofftank ist zu 90 % und die anderen Flüssigkeiten enthaltenden Systeme (außer Systeme für gebrauchtes Wasser) sind zu 100 % des vom Hersteller angegebenen Fassungsvermögens gefüllt.

Die komplette Richtlinie zum Nachlesen: [] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32007L0046

Der Schockmoment

Die ersten Wochen sind wir mit unserem Grand California einfach drauf losgefahren und haben keinen Gedanken mehr an das Gewicht verschwendet. Bis nun also die erste große Auslandstour auf dem Plan stand. Nachdem wir unser Auto vollgepackt und getankt (inkl. Wassertank) hatten, ging es also das erste Mal auf eine Waage.

Wir waren auf dem Weg nach Schweden und hatten Gepäck für 3 Wochen an Board und die Waage hatte kein Mitleid. Zwei Personen (okay ich zähle eigentlich für 1,5 gewichtstechnisch) + Gepäck und etwas Proviant ergaben 3790 Kilogramm.

Was ein Mist !

Unser Grand Cali war einfach um 290 Kilo zu schwer. In der selben Sekunde haben wir angefangen uns das ganze schön zu reden:

“Achja der Wassertank ist ja ganz voll, dass sind ja nochmal rund 100 Kilo”

“Wir haben aber auch viel zu Trinken dabei”

Wie nennt man sowas? Selbstbetrug 😀 Wir wollten es einfach nicht wahrhaben. Wir sind die Reise trotzdem mit diesem Gewicht angetreten, immer mit dem für uns ja total plausiblen Ausreden im Hinterkopf, fall es einmal zu einer Kontrolle kommen sollte. Aber mal Hand aufs Herz, das kann keine Dauerlösung sein.

Die Lösung

Nun wie lässt sich das ganze ändern? Na klar, wir müssen das Gewicht bzw. die mögliche Zuladung erhöhen. Wir könnten z.B. ohne Wasser und mit weniger Proviant los fahren. Aber nach langem Überlegen kommt das für uns nicht in Frage. Insbesondere auf den Trips durch Schweden werden wir immer mit vollem Tank fahren, da ansonsten das Freistehen etwas schwierig wird.

Auflastung

Wer nicht weniger mitnehmen möchte, muss den Wagen auflasten. Dabei wird das zulässige Gesamtgewicht erhöht. Je nach Reisemobil Modell kann es nötig sein, dass z.B. eine Änderung am Fahrwerk oder den Felgen durchgeführt werden muss, damit die höhere Last bzw. Zuladung auch getragen werden kann. Glücklicherweise ist der Crafter hier wirklich großzügig unterwegs und kann ohne eine Änderung am Fahrwerk oder den Felgen auf 4,1 Tonnen (Ausgangsfahrzeug 3,5 Tonnen) bzw. 4,2 Tonnen (Ausgangsfahrzeug 3,8 Tonnen). Dieser Unterschied entsteht durch anderen Felgen die auf dem 3,8 Tonnen Grand California montiert sind, diese haben eine höhere Traglast. Um die Auflastung eintragen zu lassen, ist eine Abnahme bzw. ein Gutachten nötig. Wir haben unsere Gutachten bei der Firma Scholz aus Vlotho bestellt. Die Kosten für das Gutachten haben rund 680€ betragen. Mit diesem Gutachten kann der entsprechende Eintrag im Fahrzeugschein einfach beim Straßenverkehrsamt geändert werden. Eine neue Versicherung ist in der Regel nicht nötig, dennoch solltet ihr bei eurer Versicherung natürlich Nachfragen. Darüberhinaus werden 20 Euro mehr Steuer im Jahr fällig.

Neues Gewicht, neue Probleme

Nun darf unser Grand California also 4,1 Tonnen wiegen, aber Moment, da war ja noch das kleine aber nicht ganz unwichtige Führerscheinproblem. Da wir nun ein Fahrzeug haben, welches über 3,5 Tonnen wiegt, brauchen einen Führerschein der Klasse C1. Mit dieser Klasse ist es möglich Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen zu fahren.

Ich persönlich finde das vollkommen lächerlich, am Fahrzeug wird nichts geändert, es ändert sich noch nicht einmal das Fahrverhalten wesentlich bzw. spürbar. Aber in Deutschland bzw. der EU wird dafür ein neuer Führerschein fällig. Es gibt aus genau diesem Grund immer wieder Aufrufe von Automobilclubs, Ausnahmen für Wohnmobile zu schaffen. Aktuell ist die Rede davon, dass es „bald“ möglich sein soll mit einem Führerschein der Klasse B, ein Wohnmobil mit bis zu 4,25 Tonnen führen zu dürfen. Wann und ob das allerdings durch das EU Parlament geht, das steht in den Sternen.

So lange überladen fahren ist keine Option. Somit muss der neue Lappen her. Hierbei müsst ihr mit kosten von ca. 2000 Euro rechnen. Für den Führerschein müsst ihr die folgenden Dinge erledigen:

  • Augen ärztliches Gutachten
  • Allgemein ärztliche Untersuchung
  • 12 Theoriestunden
  • 5 Pflicht Fahrstunden
  • ggf. Erste Hilfe Kurs

Neue Regeln

Aber nicht nur der Führerschein ändert sich, ab jetzt gelten auch neue Regeln bei der Fahrt mit dem Grand California. So gilt auf Autobahnen max. Tempo 100, auf Landstraßen Tempo 80. Auch Überholverbote für Kfz über 3,5 Tonnen gelten ab sofort, sobald dieses Schild aufgestellt ist:

Eine Maut wird in Deutschland nicht fällig. Das ändert sicher aber bei unseren europäischen Nachbarn u.A. in Österreich. Jedes Land hat hier nochmal spezielle Regeln, der ADAC gibt hier eine relativ gute Übersicht.

Ein wichtiger Punkt den viele Übersehen ist, dass auch ein Wohnmobil beim Abstellen durch eine Warntafel gesichert sein muss.

All diese Punkte sind auf den ersten Blick natürlich erst einmal eine Einschränkung, welche auch viele als Argument anführen, warum ein Wohnmobil über 3,5 Tonnen für sie nicht in Frage kommt. Aber, wirklich ein großes ABER! Nach unserer Erfahrung ist gerade der Grand California 680 als 3,5 Tonner nicht fahrbar und wenn, dann nur mit extremen Abstrichen. Wir haben keine Lust die Gasflasche abzuwiegen oder darauf zu achten, ob eine Kiste Bier im Kofferraum ist. Und über allem steht, es ist einfach nicht erlaubt ein Fahrzeug überladen zu fahren, da gibt es nichts zu diskutieren. Wir haben auch keinen Bock mehr Maut zu zahlen oder nur maximal 100 zu fahren, aber es gibt halt Regeln.

Solltet ihr Fragen oder Anregungen zu diesem Thema haben, so meldet euch gerne oder lasst einen Kommentar da.

5 comments

  1. Dr Lee BALDWIN sagt:

    In UK the gc680 is “plated” at 3.8 tonnes…simply not possible to use as a camping car unless it is. .. and yes we need a category C3 licence to drive.
    Plating it a 3.5 tonne is a con…VW trying to increase sales

  2. Wolfgang Stein sagt:

    Die neue EU-Führerscheinregelung hinsichtlich der zulässigen Gesamtmasse wird ausschließlich Elektrofahrzeuge betreffen.

    • Avatar-Foto Maddin sagt:

      Hallo Wolfgang,

      danke für deinen Kommentar. Es gibt derzeit noch keinen Beschluss innerhalb der EU zu diesem Thema. Du kannst also gerne noch Vorschläge auf der Ratsseite einreichen.

      Aktuell gilt die Verordnung mit Ergänzungen aus 2006. Auch dort ist schon festgelegt, dass Personen mit der Führerscheinklasse B Fahrzeug bis 4,25 Tonnen führen dürfen. Allerdings nur wenn das Fahrzeug einen alternativen Antrieb hat und zur Güterbeförderung genutzt wird. Diesen Punkt findest du hier:

      https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02006L0126-20201101

      Dort heißt es:

      Fahrzeuge mit alternativem Antrieb gemäß Artikel 2 der Richtlinie
      96/53/EG des Rates ( 1 ) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr
      als 3 500 kg, jedoch weniger als 4 250 kg, für die Güterbeförderung
      und ohne Anhänger, von Personen geführt werden, die seit mindestens
      zwei Jahren Inhaber eines Führerscheins der Klasse B sind,
      sofern die 3 500 kg überschreitende Masse ausschließlich dem zusätzlichen
      Gewicht des Antriebssystems gegenüber dem Antriebssystem
      eines Fahrzeugs mit denselben Abmessungen, das mit einem
      herkömmlichen Verbrennungsmotor mit Fremd- oder Selbstzündung
      ausgestattet ist, geschuldet ist, und sofern die Ladekapazität gegenüber
      diesem Fahrzeug nicht erhöht ist.

      Das Thema bleibt spannend und ist alles andere als Final geklärt 🙂

      Lieben Gruß

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